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Gründungszuschuss vom Arbeitsamt – Was muss ich beachten und wie beantrage ich ihn?

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, kann vom Arbeitsamt mit einem sogenannte Gründungszuschuss unterstützt werden.

In meiner Praxis werde ich immer wieder gefragt, wie dies funktioniert und was dabei zu beachten ist. Hier eine kurze Erläuterung.

Jeder, der sich in der Arbeitslosigkeit befindet und Arbeitslosengeld 1 bezieht, kann seinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt mitteilen, dass er eine Selbstständigkeit in Erwägung zieht.

Grundvoraussetzung, dass das Arbeitsamt dies mit einem Gründungszuschuss unterstützt ist, dass man noch mind. 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zum Zeitpunkt der Antragstellung hat. Aber Vorsicht, dies ist zwar eine wichtige Voraussetzung, aber noch lange kein Garant für die Gewährung des Zuschusses. Denn das Arbeitsamt hat einen sogenannten Vermittlungsvorrang. Sprich, man möchte Sie vorrangig als Arbeitnehmer der Wirtschaft vermitteln. Ob der Gründungszuschuss dennoch gewährt wird, liegt zu einem großen Teil im Ermessen des Sachbearbeiters.

Allerdings hat jeder den Anspruch, den Antrag für einen Gründungszuschuss – datiert und unterschrieben vom Sachbearbeiter – ausgehändigt zu bekommen. Dies ist oftmals nicht bekannt und wird auch nicht explizit kommuniziert. Aus unserer Erfahrung heraus ist es in jedem Fall wichtig, mit dem zuständigen Sachbearbeiter offen zu sprechen, um seine Meinung und Unterstützung zu bitten und ihn somit mit ins „Boot“ zu nehmen.

Hat man den Antrag erhalten, dann sind die nächsten Schritte Fleißarbeit.

Es muss ein Businessplan inkl. betriebswirtschaftlicher Kennzahlen erstellt werden. Dies ist ohnehin für den Schritt in die Selbstständigkeit sehr wichtig und sollte in jedem Fall erarbeitet werden. Lasst Euch dabei helfen, denn in den meisten Fällen erstellt man so einen Businessplan nicht jeden Tag.

Der Antrag muss ausgefüllt werden. Dies solltet ihr allerdings nur mit professioneller Hilfe tun, denn ein Kreuz falsch gesetzt, kann bereits ein Ausschlusskriterium sein. Im Antrag ist auch eine „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III“. Diese Stellungnahme kann man neben der IHK, HWK, Fachverband und einem Kreditinstitut auch vom Unternehmensberater erhalten.

Sind die Unterlagen vollständig, werden sie wieder beim Arbeitsamt abgegeben. Lasst Euch in jedem Falle die Übergabe quittieren, denn auch beim Arbeitsamt arbeiten Menschen und es kann mal eine Unterlage versehentlich als Irrläufer im Haus unterwegs sein. Dann kann zumindest die Abgabe dokumentiert werden. Für die 150-Tage-Frist ist die Ausgabe des Antrags vom Arbeitsamt an Euch ausschlaggebend.

Wir raten unseren Mandanten immer, wenn möglich diesen Gründungszuschuss zu beantragen, da er neben der monatlichen Unterstützung auch bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge relevant ist. Bei Genehmigung, erhält man ca. 65 % des letzten Gehaltes, 6 Monate lang als Unterstützung. Zusätzlich werden 15 Monate jeweils 300,00 € für die Sozialversicherung gezahlt. Dies ist für einen Existenzgründer nicht unerheblich.

Allerdings muss der Schritt in die Selbstständigkeit auch ohne diese Unterstützung möglich sein. Selbst wenn man mit einer Ablehnung des Antrags bis zum Sozialgericht gehen kann, ist der Ausgang ungewiss und es gehen bis zu der Entscheidung des Gerichtes einige Monate ins Land.

Fachkräftemangel – wie spreche ich potentielle Mitarbeiter erfolgreich an?

Das Thema Fachkräftemangel und die damit verbundenen Auswirkungen sind in aller Munde. Und Hand auf’s Herz, wer hat dies nicht auch schon bei der Suche nach Mitarbeitern zu spüren bekommen?

Dieses Thema beschäftigt uns bzw. unsere Mandanten regelmäßig. Was muss das Unternehmen tun, um Mitarbeiter für sich zu gewinnen?

Zunächst definieren wir mit unseren Kunden das Anforderungsprofil. Benötigen wir Vollzeitkräfte oder kann es ggf. auch über Teilzeit abgedeckt werden? Bei dem richtigen Einsatz von Teilzeitkräften – wenn z.B. Eltern mit aufsichtspflichtigen Kindern angesprochen werden – gewinnt sowohl der/die MitarbeiterIn als auch das Unternehmen an Flexibilität.

Der nächste Schritt ist dann bereits etwas kniffliger. Wir müssen herausfinden, wo wir unsere zukünftigen Mitarbeiter am ehesten antreffen und wie wir Sie am besten ansprechen können.

Ist dies erst einmal geklärt, muss festgelegt werden, was das Unternehmen seinen Mitarbeitern anbieten kann. Dabei zählen Leistungen wie die individuelle Dienstplangestaltung, die Unterstützung bei der Betreuung der Kinder und Möglichkeiten der Weiterbildung mindestens genauso wie die Frage nach der Entlohnung.

Beim letzten Schritt, der Umsetzung der Anzeige in Plakatgröße und/oder der Flyer sollte dann ein Marketingfachmann hinzugezogen werden.

Für jeden, der sich mit dieser Thematik gerade auseinandersetzt: Hierfür kann man sich Hilfe holen! Bis auf das Thema Marketing bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BAFA) den Jungunternehmen (bis zu 2 Jahre) und Bestandsunternehmen mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-how’s“ einen Beratungszuschuss.

Wie kalkuliere ich meine Leistungen richtig?

Jeder, der Selbständig ist, kennt das Problem. Welchen Preis kann ich für meine Dienstleistungen / Produkte verlangen? Wie argumentiere ich dies gegenüber meinem Kunden richtig?

Auch wenn man gegenüber dem Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben will, so sollte man seine Leistungen nicht unter dem Wert verkaufen. Die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen sind weitreichend und werden manchen erst am bitteren Ende deutlich.

Aber wie kalkuliere ich richtig? Welche Kennzahlen darf ich nicht aus den Augen verlieren? Dazu bedarfs es einer Kostenübersicht, die alle fixen Kosten eines Monats beinhaltet. Diese sollte auch immer wieder auf ihre Aktualität hin überprüft werden.

Mit dieser Kostenübersicht habe ich eine Basis, um einen realistischen Preis zu kalkulieren. Dies ist bei Dienstleistungen die Grundlage für den Stundenpreis und bei Produkten gibt es einen Orientierungsrahmen für den notwendigen Aufschlag auf den Einkaufspreis. Für alle, die Dienstleistungen verkaufen kann eine solche Kostenübersicht in Tabellenform, die auf Stundenbasis heruntergebrochen wurde, auch eine gute Argumentationshilfe gegenüber dem Kunden darstellen.

Es lohnt sich also immer wieder, sowohl die betrieblichen Kosten als auch den privaten Kapitalbedarf in regelmäßigen Abständen einer Kontrolle zu unterziehen.

Ist man sich nicht sicher, so hat man auch als bereits bestehender Unternehmer die Möglichkeit, sich bei Experten, wie z.B. einer Unternehmensberatung, Unterstützung und Rat zu holen. Solche Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung werden von der EU mit bis zu 50% gefördert.

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